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Mobilitätsgarantie

Kommen Sie zur Inspektion zu uns und sichern Sie sich die Mobilitätsgarantie. Die Liste der Leistungen, auf die Sie mit unserer Mobilitätsgarantie Anspruch haben, reicht vom Pannendienst vor Ort über Schlepphilfe, Fahrzeugbergung bis hin zur Bereitstellung eines Ersatzwagens, von Hotel- und Reisekosten bis zur Fahrzeugunterstellung.

Die Voraussetzungen für die Mobilitätsgarantie sind, dass das Fahrzeug nicht älter als 10 Jahre sein darf und in unserem Hause kürzlich ein Inspektionsservice durchgeführt worden sein muss.

Die exakten Leistungen der Mobilitätsgarantie sind Pannenhilfe bis zu 105 Euro, Abschleppkosten bis zu 155 Euro bis zu unserer Werkstatt (ausserorts zur nächstgelegenen Werkstatt), Übernachtung bis zu 3 Nächten pro Person bis zu 52 Euro*, bis zu 3 Tage Werkstattersatzwagen bis zu 50 Euro am Tag*/** und zur Fortsetzung der Fahrt eine Karte zur Bahnfahrt 2. Klasse*.

* Wenn die Panne mehr als 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt ist
** Ausnahme: Wohnort ist mit ÖPNV ohne mehrmaliges Umsteigen erreichbar

Die Mobilitätsgarantie wird gewährt, wenn das Inspektionsprotokoll ein positives Ergebnis aller Prüfpunkte aufweist oder die beanstandeten Punkte nachweislich behoben wurden. Die Mobilitätsgarantie gilt immer bis zur Fälligkeit der nächsten Inspektion. Nachweis dafür ist das Serviceheft.

Die Mobilitätsgarantie erhalten Sie kostenlos bei jeder Inspektion!

Ausgeschlossen sind folgende Schäden:

  • Batterien älter als 3 Jahre
  • Schäden, die auf Unfälle oder sonstige äußere Einwirkungen (z.B. Diebstahl, Steinschlag) oder mangelnde Pflege und unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind
  • Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Halters, Fahrers oder eines Mitfahrers entstanden sind
  • Schäden, die durch nachträgliche Veränderung am Fahrzeug oder den nachträglichen Einbau von Fahrzeugteilen ohne Allg.Betriebserlaubnis verursacht wurden
  • Schäden, die durch unsachgemäße Instandsetzung durch eine andere Werkstatt verursacht wurden
  • Schäden, die durch Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Manövern, Katastropheneinsätzen oder ähnlichen Ereignissen entstanden sind
  • Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass die Reparaturempfehlungen anläßlich des Inspektionsservice nicht befolgt wurden
  • Schäden, die durch Mängel entstanden sind, die dem Käufer bekannt waren und von diesem nicht unverzüglich zur Beseitigung in Auftrag gegeben worden sind
  • Schäden, die auf Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben oder andere Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind